Die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung sind kalkulierbar und müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Mandanten stehen. Die anwaltliche Vergütung ist vom Gesetzgeber durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt worden. Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit sind damit kalkulierbar und transparent. Gerne spreche ich im Rahmen einer ersten Beratung mit Ihnen über die voraussichtlichen Kosten.
Erstberatung
Beschränkt sich die Beratung auf ein erstes Gespräch so darf die Beratungsgebühr maximal 190,00 € zzgl. 36,10 € MwSt = 226,10 € betragen.
Wenn ich Art und Umfang Ihres Beratungsbedarfs kenne, nenne ich Ihnen die Erstberatungsgebühr. Dann müssen Sie entscheiden, ob Ihnen die Beratung diese Kosten wert ist. Ich berate individuell und professionell und nehme mir Zeit für Ihr Problem. Für die Erstberatung nenne ich daher keine Fallpauschalen.
Honorarvereinbarung
Für die Beratung und außergerichtliche Vertretung sind Vergütungsvereinbarungen nicht nur zulässig, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers sogar erwünscht.
Rechtsschutzversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsmöglichkeiten und Ihr Vertrag entscheidet, ob Ihr konkreter Fall versichert ist. Im Zweifel empfehle ich Rücksprache mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, der unter Berücksichtigung Ihres individuellen Versicherungsschutzes entscheiden kann, ob und in welchem Umfang die anwaltliche Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Rechtsschutzversicherungen tragen bei Deckungszusage die Rechtsanwaltskosten und übernehmen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites.
Beratungshilfe, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn wir über die Kosten sprechen, prüfe ich auch ob die Möglichkeit besteht, für Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung und Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Streitigkeiten zu beantragen.